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Die Erhöhung der Lkw-Maut kommt. Die Bundesregierung hat das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Doch was bedeutet das in der Praxis?
Die Lkw-Maut auf deutschen Straßen steigt deutlich, das hat die Bundesregierung im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (MautÄndG) am 14. Juni 2023 beschlossen. Demnach wird die Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt und durch eine zusätzliche Abgabe in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 ergänzt. Zudem werden ab Juli 2024 auch kleinere Transporter ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zur Kasse gebeten – bislang betrifft die Maut Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen. Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.
Seit 2005 wird in Deutschland eine Lkw-Maut auf Autobahnen erhoben, seit 2018 gilt sie auch auf allen Bundesstraßen. Die Höhe der Maut ergibt sich auf Basis eines Wegekostengutachtens (WKG), das regelmäßig alle fünf Jahre erstellt wird. Darin werden die Kosten für den Bau, Erhalt und Betrieb von Fernstraßen ermittelt und der Anteil, den Lkws dabei verursachen. Das letzte Gutachten galt für den Zeitraum 2018 bis 2022. Also hat das Bundesverkehrsministerium ein neues WKG in Auftrag gegeben und auf dieser Basis wesentliche Änderungen im neuen Gesetz festgeschrieben.
Mit der Mauterhöhung will der Gesetzgeber den Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigen und den Güterverkehr verlagern. Bislang wurden die Einnahmen aus der Lkw-Maut fast ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. Mit den zusätzlichen Geldern soll künftig der Fokus auf das gesamte Verkehrsnetz gelegt und insbesondere der Schienenverkehr ausgebaut werden.
Die Umstellung auf alternative Antriebe lässt sich nicht von heute auf morgen realisieren. Wir bei REMONDIS erproben bereits in Pilotprojekten verschiedene Antriebe, von Biogas über Wasserstoff bis zu Elektro. Eine Umstellung des Fuhrparks kann jedoch nur sukzessive erfolgen, weil das einerseits mit hohen Investitionen in die Fahrzeuge verbunden ist und andererseits eine entsprechende Lade- und Tankinfrastruktur benötigt wird.
Für viele Unternehmen bedeutet die Mauterhöhung bereits zum 1. Dezember einen hohen Kostenfaktor. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) äußert sich wie folgt: „Die vielschichtigen Klimaschutzanstrengungen der Bundesregierung werden ausdrücklich unterstützt. […] Mit dem überambitionierten Zeitplan des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften […] droht die Bundesregierung hingegen viele Unternehmen des Speditions- und Logistiksektors sowie des Güterkraftverkehrsgewerbes wirtschaftlich und organisatorisch zu überfordern. Mit 200 Euro pro emittierter Tonne CO2 reizt die Bundesregierung den EU-rechtlich höchstmöglichen Preis aus und belastet die Wirtschaft damit zusätzlich in einem derzeit ohnehin schon konjunkturell sehr schwierigen Umfeld.“
Zur Stellungnahme des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV)
Schauen wir auf konkrete Zahlen, zeigt sich für die meisten aktuell eingesetzten Lkws eine deutliche Kostensteigerung: Für z.B. Euro 6-Fahrzeuge, wie sie auch bei REMONDIS im Einsatz sind, ergibt sich demnach ein Plus von 68,5 Prozent. So eine drastische Steigerung der Kosten hat dann leider auch direkte Auswirkungen auf die Transportpreise.
Die Lkw-Maut wird künftig an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt. So wird zum 1. Dezember 2023 eine neue Mautkomponente („Mautteilsatz“) eingeführt, bestehend aus einem CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2. Damit setzen sich die Mautsätze künftig aus vier Kostenteilen zusammen: Infrastruktur, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Ausstoß.
Seit 2011 wurden die Einnahmen aus der Lkw-Maut fast ausschließlich nach dem Grundsatz „Straße finanziert Straße“ verwendet. Angesichts der dringend notwendigen Investitionen für den Erhalt und Ausbau des Verkehrsnetzes wird die Verwendung der Mauteinnahmen künftig neu geregelt. Demnach sollen die zusätzlichen Einnahmen laut Bundesregierung zweckgebunden verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Maßnahmen im Mobilitätsbereich – mit Fokus auf Bundesschienenwegen. Solche Investitionen haben das Ziel, den Gütertransport besser zu verteilen und auf Schiene oder Wasserstraße zu verlagern.
Bislang betraf die Mautpflicht Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Zum 1. Juli 2024 soll – sofern dann technisch schon möglich – die Maut auch auf Transporter und leichte Lkws ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgeweitet werden. Handwerksbetriebe sind von der Maut ausgenommen.
Emissionsfreie Lkws sind bis Ende 2025 von der Maut befreit. Ab dem 1. Januar 2026 zahlen sie dann einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur, aber die vollen Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung.