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In vielen Unternehmen fallen von Verpackungen über Reststoffe aus der Produktion bis hin zu chemischen Rückständen unterschiedlichste Abfälle an. Handelt es sich dabei – auch nur partiell – um Gefahrstoffe oder wird insgesamt eine bestimmte Abfallmenge überschritten, muss das Unternehmen zwingend die Position eines Abfallbeauftragten einrichten. Dabei handelt es sich um eine nachweislich fachkundige Person, die innerhalb des Unternehmens unter anderem für die Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung bzw. Entsorgung zuständig ist. Die Gesetzeslage erlaubt es jedoch, den Posten mit einem externen Experten zu besetzen. Hier kommen wir von REMONDIS ins Spiel. Schließlich kennen wir uns rund ums Thema Abfälle und Entsorgung bestens aus. Wir stellen Ihnen einen Spezialisten aus unserem Team als Abfallbeauftragten an die Seite. Alles ganz unbürokratisch und unkompliziert.
Sie möchten, dass wir Ihnen einen externen Abfallbeauftragten stellen?
Personelle Entlastung
Sie müssen keinen Beschäftigten für die Tätigkeit als Abfallbeauftragten abstellen. Das heißt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich aufs Kerngeschäft konzentrieren.
Garantierte Rechtssicherheit
Sie kommen allen Anforderungen des geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach und sind hier auch bei neuen Gesetzesvorgaben stets auf der sicheren Seite.
Nachhaltiger Wissenstransfer
Sie holen sich weitreichende Entsorgungskompetenz ins Unternehmen, die Ihnen hilft, Verbesserungspotenziale optimal zu erkennen und auszuschöpfen.
Mehr Effizienz und Umweltschutz
Letztlich wird Ihr Unternehmen nachweislich klima- und ressourcenschonender. Verbesserte Stoffströme machen sich zudem oft in Form geringerer Entsorgungskosten bezahlt.
Wann genau ein Abfallbeauftragter eingesetzt werden muss, regelt die hier einsehbare Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
Die Tätigkeitsbereiche eines Abfallbeauftragten sind vielfältig. Mit ein Grund dafür, warum Sie hier auf die jahrelange Erfahrung von uns als Entsorgungsspezialisten setzen sollten. Festgelegt wird das Aufgabenspektrum durch § 60 des KrWG. Demzufolge ist der Abfallbeauftragte berechtigt und verpflichtet:
Den Weg des Abfalls von der Entstehung bis zur Beseitigung zu begleiten
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen sowie mögliche Mängel mitzuteilen
Dem Betreiber jährlich über getroffene Maßnahmen zu berichten
Die Betriebe darüber aufzuklären, wie die anfallenden Abfälle das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das zu verhindern
Auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie Erzeugnisse hinzuweisen und dabei mitzuwirken
Abfallentsorgung
Umfassend, kompetent und effizient entsorgen mit hohem Verwertungsanspruch. Setzen Sie auf das Know-how unserer Experten.
Elektronische Nachweisführung
Elektronische Nachweisführung leichtgemacht. Mit REGISTA® – der eANV-Lösung von REMONDIS. Jetzt informieren.
Beratung zur Gewerbeabfallverordnung
Was müssen Sie wissen? Wie entsorgen Sie garantiert rechtskonform nach GewAbfV? Wir erklären es Ihnen.
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