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Verpackungen sind ein Fall für sich. Es gibt sie in unterschiedlichsten Formen, aus verschiedensten Materialien und für ein breites Spektrum an Einsatzgebieten. Mit dazu gehören zum Beispiel:
Verpackungen aus Kunststoff
Verpackungen aus Metall
Konservendosen
Styroporverpackungen
Umreifungsbänder
Joghurtbecher und Joghurtdeckel
Kunststoffflaschen
Getränkekartons
Tuben
PET-Flaschen
Glasflaschen
Konservengläser
Versandkartons
Papierverpackungen
Pizzakartons
Für Verpackungen aus dem gewerblichen Umfeld wie Fässer, Eimer oder Kanister, gibt es kostenlose Rücknahmesysteme. Um sie nutzen zu können, müssen die Emballagen nach Materialfraktionen getrennt und möglichst weitgehend restentleert werden. Emballagen mit Restinhalten oder Anhaftungen von gefährlichen Stoffen sind separat zu entsorgen.
Verpackungen, die im Haushalt anfallen, gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Dabei gibt es aber zwei wesentliche Ausnahmen: Verpackungen aus Papier und Pappe, beispielsweise der Pizzakarton, kommen ins Altpapier. Verpackungen aus Glas, darunter die Konservengläser, sind in der Altglassammlung richtig aufgehoben.
Neben Form und Material wird bei Verpackungen auch nach dem Einsatzzweck unterschieden. Das Verpackungsgesetz teilt die Verpackungen dazu in drei Kategorien ein:
Zu den Verkaufsverpackungen zählen die Verpackungen für den Gelben Sack und die Gelbe Tonne, aber auch die Verpackungen für die Altglas- und Altpapiersammlung. Sie fallen nicht nur in privaten Haushalten an, sondern beispielsweise auch in Kantinen oder Hotels. Für Entsorgung und Recycling der Verpackungen ist ihr Hersteller verantwortlich, also derjenige, der die Verpackung in Verkehr bringt.
Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen, also etwa ein Papierpäckchen um die Fischdose aus Metall. Früher wurden Umverpackungen häufig separat gesammelt, zum Beispiel im Eingangsbereich von Supermärkten. Da sich dies nicht bewährt hat, gelten für diese Verpackungen heute die gleichen Regeln wie für Verkaufsverpackungen.
Transportverpackungen schützen die Ware während des Transports vom Hersteller zum Handel. Im Allgemeinen ist ihr Weg dort beendet, das heißt, sie gelangen nicht zum Endverbraucher. Auch für Transportverpackungen gelten Sammel- und Recyclingvorgaben. So müssen sie zum Beispiel vom Hersteller oder dem Vertreiber der Transportverpackungen zurückgenommen werden.
Verpackungen werden zu hohen Prozentsätzen recycelt. Mit dem Anfang 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz sind die zuvor geltenden, aber vielfach schon übererfüllten Recyclingquoten auch offiziell angehoben worden. Ab Januar 2022 sollen die im Gesetz genannten Quoten ein weiteres Mal ansteigen.
heute | ab 1. Januar 2022 | |
Verpackungen aus Glas | 80 % | 90 % |
Verpackungen aus Aluminium | 80 % | 90 % |
Verpackungen aus eisenhaltigen Metallen | 80 % | 90 % |
Verpackungen aus Kunststoff | 58,5 % (werkstoffliche Verwertung) | 63 % |
Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton | 85 % | 90 % |
Bei Verpackungen ist REMONDIS in allen Punkten ein versierter Partner, auch in Sachen Lizensierung.