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Zur Abfallart Restabfälle gehören alle nicht verwertbaren, nicht gefährlichen Abfälle. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um die Reststoffe, die nicht einer konkreten Abfallart zugeordnet werden können. Auch Abfälle, deren Bestandteile durch den Verbraucher nicht voneinander getrennt werden können, zählen zum Restabfall.
Alte Filme, Fotos und Dias
Asche
Arzneiverbände und -pflaster / Kompressen
Glasscherben
Glühbirnen
Hygieneartikel (Damenbinden, Tampons, Taschen- und Feuchttücher)
Kaugummis
Keramik, Steingut und Porzellan
Leder, verschmutzte Textilien
Mineralische Katzenstreu
Nylon
Staubsaugerbeutel und Kehricht
Teilentleerte und stark verunreinigte Verpackungen (PPK, Kunststoff)
Wattepads und -stäbchen
Windeln
Zigarettenkippen
Bauschutt und Baumischabfälle
Bio- und Grünabfälle
Entleerte, saubere Verpackungen
Glas
Kunststoffe
Schadstoff- und ölhaltige Abfälle
Abfälle gelten erst als Restabfälle, wenn sie keiner anderen Abfallart zugeordnet werden können. Daher muss vor der Entsorgung unbedingt geprüft werden, ob die Sammlung in einem anderen Behälter und damit eine umweltgerechte Verwertung wirklich nicht in Frage kommen. Außerdem gilt, dass Restabfälle auf keinen Fall mit anderen Abfallarten beseitigt werden dürfen. Sie verunreinigen das Material und erschweren das Recycling. Restabfälle gehören deshalb zwingend in die dafür vorgesehenen Behälter wie die schwarze oder graue Tonne.
Gemischte Restabfälle fallen sowohl in Privathaushalten als auch in Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen an. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Abfälle, die sich nicht recyceln lassen. Entweder aufgrund ihrer grundlegenden Materialbeschaffenheit oder weil sich die unterschiedlichen Bestandteile nicht mehr voneinander trennen lassen. Trotzdem hat diese Abfallart in Zeiten modernen Recyclings einen gewissen Wertstoffcharakter. Denn Restabfälle tragen durch thermische Verwertung immerhin zur Energiegewinnung bei.
Nach dem Grundsatz der Abfallhierarchie gilt jedoch: recyceln vor verwerten. Daher gibt es in Deutschland das System für die separate Sammlung der einzelnen Abfallarten. Natürlich mit dem Ziel, möglichst viel Abfall sauber getrennt recyceln zu können. Die Zahlen spiegeln wider, dass das Prinzip grundsätzlich funktioniert: Während 1990 noch 87 Prozent der Haushaltsabfälle als Restabfall angefallen sind, waren es 2015 nur noch 24 Prozent. Tendenz sinkend.
Um auch das Verwertungspotenzial von gewerblichen Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben besser auszuschöpfen, gibt es die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Seit dem 1. August 2017 legt sie den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen gesetzlich neu fest. Durch eine frühzeitige Trennung sollen wertstoffhaltige Stoffe möglichst sortenrein für den Recyclingprozess gewonnen werden. Deshalb gilt eine Getrenntsammlungspflicht für PPK, Glas, Kunststoffe, Metall, Holz, Textilien, Bioabfälle und ggf. weitere gewerbliche und industrielle Abfälle. Ähnlich wie im privaten Haushalt soll dadurch der Anteil des nicht verwertbaren Rests gesenkt werden.
Durch die Getrenntsammlung in Haushalten und Gewerbebetrieben wird das Potenzial von recycelbaren Wertstoffen so weit wie möglich ausgeschöpft. Daher sinkt der Anteil an stofflich nicht verwertbaren Abfällen. Das, was als Rest übrigbleibt, wird in Verbrennungsanlagen thermisch verwertet. Abfallverbrennungsanlagen haben häufig eine Kraft-Wärme-Kopplung, die die entstehende Energie in Form von Strom, Wärme oder Dampf in das externe Netz einspeist.
REMONDIS sorgt mit einem optimalen Leistungsspektrum auch bei Restabfällen für saubere Verhältnisse.