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Die Abfallart Medikamente umfasst Präparate in jeder Form. Neben nicht mehr gebrauchten oder überalterten Arzneimitteln kann es sich dabei auch um Fehlchargen handeln. Beispiele für Medikamente sind unter anderem:
Tabletten und Kapseln
Zäpfchen
Cremes und Pasten
Infusionen
Tropfen oder Säfte
Pulver
Sprays
Bei der Entsorgung von Medikamenten kommt es in hohem Maße auf das jeweilige Produkt an. Manche Arzneimittel können über den normalen Restabfall entsorgt werden, bei anderen sind spezielle Entsorgungswege einzuschlagen. Einen Hinweis auf den richtigen Umgang mit dem jeweiligen Medikament liefert in der Regel sein Beipackzettel. Von besonderen Anforderungen an die Entsorgung kann man immer dann ausgehen, wenn es sich zum Beispiel um Mittel dieser Gruppen handelt:
Vorsicht ist bei der Entsorgung von Medikamente immer notwendig. Auch dann, wenn eine Arznei in haushaltsüblicher Menge mit dem Restabfall entsorgt werden darf. So muss in diesem Fall zum Beispiel ausgeschlossen werden, dass Gefährdungen für Dritte entstehen oder Unbefugte auf die Arznei zugreifen können. Eine sichere Alternative ist hier die Abgabe am Schadstoffmobil oder Recyclinghof, und zwar möglichst in der Originalverpackung. Medikamente, die nicht in den Restabfall dürfen, gelten als gefährlicher Abfall und sind zwingend mit Sammel-/Entsorgungsnachweis in dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen.
Die richtige Entsorgung nicht mehr benötigter oder überalterter Medikamente ist auch aus ökologischer Sicht von hoher Bedeutung, denn Rückstände von Arzneimitteln schaden der Umwelt. Dem Bundesumweltamt zufolge können heute in Deutschland bereits 269 medizinische Wirkstoffe in der Natur nachgewiesen werden, zum Beispiel in Flüssen, im Boden oder im Grundwasser.
Medikamente müssen sicher beseitigt werden und lassen sich nicht recyceln. Präparate, die in den Restabfall dürfen, gelangen in eine Verbrennungsanlage oder in eine Anlage zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung. In beiden Fällen werden die in den Arzneimitteln enthaltenen Wirk- oder Schadstoffe durch den folgenden Behandlungsprozess zuverlässig vernichtet. Zu den gefährlichen Abfällen zählende Arzneien sind in der Regel in Spezialbehältern zu sammeln und über detailliert vorgegebene Wege zu entsorgen. Wie weit die Vorgaben gehen, zeigt das Beispiel der Betäubungsmittel: Sie müssen in Gegenwart von Zeugen vernichtet werden, wobei die Dokumentation der Vernichtung drei Jahre lang aufzubewahren ist.
Auch Medikamente können gefährlicher Abfall sein, für den besondere Regeln gelten.