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Unter Lackierereiabfälle fallen nicht nur Restlacke, sondern auch andere Materialien, die durch Lackiervorgänge mit Lack in Berührung gekommen sind, wie z. B.:
Verschmutze Filtermatten
Lackschlamm
Metall- und Kunststoffemballagen mit Lackresten
Verunreinigtes Abdeckmaterial
Wenn Sie darauf achten, Lacke und Farben luftdicht zu verschließen, bleiben diese über einen längeren Zeitraum verarbeitbar und müssen nicht entsorgt werden. Leicht angetrocknete Lacke können mit ein wenig Verdünner wiederaufbereitet und somit verarbeitbar gemacht werden.
Lackierereiabfälle müssen separat erfasst werden. Sie werden in Verbrennungsanlagen der thermischen Verwertung zugeführt.
Lackierereiabfälle können aufgrund ihrer Heterogenität ausschließlich der thermischen Verwertung zugeführt werden.
Gerne beraten wir Sie, wenn es um die korrekte Entsorgung von Lackierereiabfällen geht.