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Kühlgeräte gehören wegen ihrer Schadstoffe (FCKW, Öl) nicht in den Sperrmüll, sondern müssen einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden. Abfalltechnisch stellen sie eine Sonderkategorie der Fraktion Elektroschrott dar.
Kühlschränke
Gefrierschränke
Kühl-Gefrier-Kombinationen
Kühltruhen
Kühltheken
Minibars
Andere Elektroschrotte (Waschmaschinen, Trockner etc.)
Kühlakkus
Kühlboxen ohne Kühlmittel
Alle anderen Arten von Abfällen
Anders als Privatpersonen können Gewerbetreibende und Unternehmen ausrangierte Kühlgeräte in der Regel nicht unentgeltlich beim Handel zurückgeben. Grundsätzlich sind Sie als Unternehmen zur gesetzeskonformen Entsorgung Ihrer Kühlgeräte verpflichtet. Andernfalls können Bußgelder drohen. Wir empfehlen Ihnen, die Kühlgeräte in Ihrem Unternehmen zu sammeln und dann eine Abholung durch REMONDIS zu vereinbaren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Ihnen vor Ort Container für die Sammlung alter Kühlgeräte aufzustellen. Sollten Sie Kühlgeräte länger bei sich lagern, ist darauf zu achten, dass keinesfalls Kühlflüssigkeit austritt.
Inverkehrbringern von Kühlgeräten, die zu deren Rücknahme verpflichtet sind, bietet REMONDIS ebenfalls umfassende Entsorgungskonzepte. Wir sind der perfekte Ansprechpartner für die gesetzeskonforme Aufbereitung und Entsorgung. Besonderes Augenmerk legen wir beim Kühlgeräterecycling auf die separate Behandlung und umweltkonforme Beseitigung der Kälte- und Treibmittel, die andernfalls hochgradig schädlich für unser Klima sind.
Kühlgeräte fallen wie Elektrokleingeräte, Bildschirmgeräte und Haushaltsgroßgeräte als Abfall in die Kategorie Elektroschrott. Kühlgeräte gibt es in den verschiedensten Größen und Formen – von der Minibar im Hotel über den Gefrierschrank für private Haushalte bis hin zur Kühltheke aus dem Einkaufscenter. Alte Kühlgeräte enthalten oftmals Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) oder andere schädliche Klimagase, weshalb eine unsachgemäße Entsorgung massive Umweltschäden zur Folge haben kann. Um die Freisetzung dieser Gase zu vermeiden, ist eine umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte erforderlich, für die gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) die Hersteller verantwortlich sind. Bei der Entsorgung der Geräte ist eine Entnahme des enthaltenen Treibhausgases von mindestens 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Modernere Kühlgeräte enthalten statt FCKW weniger gefährliches, aber nichtsdestotrotz umweltschädliches Kühlmittel. Dessen Entsorgung gestaltet sich zwar nicht ganz so aufwändig bzw. problematisch, erfordert aber dennoch eine spezielle Behandlung als Sonderabfall.
REMONDIS betreibt ein eigenes Elektrorecycling, um Kühlgeräte und andere weiße Ware auf modernstem Stand der Technik zu zerlegen. Schadstoffe wie Öl- und Kältegemische sowie Treibmittel werden dabei zuverlässig von den Wertstoffen separiert und entsorgt. Die Wertstoffe hingegen werden sortenrein gesammelt und aufbereitet. Insgesamt gelingt es uns, fast alle Bestandteile von Kühlgeräten zu verwerten. Die einzelnen Materialien werden als Sekundärrohstoffe an weiterführende Verwerter zur Neuproduktion weitergeleitet. Der Kunststoff aus Türen und Gehäusen kann zu Granulat verarbeitet und für die Produktion von Wasserrohren eingesetzt werden. Metallteile werden von Hüttenwerken eingeschmolzen und zum Beispiel für die Produktion von Stahlträgern verwendet. Wie bei allen Elektrogeräten hält sich REMONDIS auch beim Recycling von Kühlgeräten an die gesetzlich geforderten Quoten.
Sie haben Fragen zur richtigen Entsorgung von Kühlgeräten?