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Die Abfallart Holz umfasst unterschiedlichste Produkte, die nach der Altholzverordnung verschiedenen Kategorien zugeordnet sind. Altholz der Kategorien A I bis A III kann in der Regel verwertet werden. Zu diesen Holzarten zählen zum Beispiel:
Beschichtete Arbeitsplatten
Obstkisten
Deckenpaneele
Dielen
Parkett
Holzregale
Hölzer, lackiert und verleimt
Innentüren und Zargen
Möbelholz
Palettenholz
Schalhölzer
Spanplatten
Abbruchholz
Bauholz
Verpackungsholz
Außentüren
Bahnschwellen
Dachstühle
Fenster
Dämmplatten
Gartenzäune
Gartenmöbel
Gartenabfälle
Imprägnierte Hölzer
PCB-haltiges Altholz
Gewerbliche Abfallerzeuger müssen bei der Abfallart Holz die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beachten. Mit dem Ziel, geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sieht sie eine Getrenntsammlungspflicht vor. Das anfallende Holz ist demnach möglichst direkt im Betrieb getrennt von anderen Abfallarten zu erfassen, und zwar möglichst sortenrein. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, müssen aber umfänglich begründet und dokumentiert werden.
Die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien richtet sich nach der Oberflächenbehandlung sowie dem Verunreinigungsgrad des jeweiligen Altholzes und ist in der Altholzverordnung klar definiert:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Privathaushalte dürfen Altholz der Kategorien A I, A II und A III mit dem Sperrmüll entsorgen. Besser ist es aber, das Altholz dem Recycling zuzuführen. Kleine Mengen nehmen die Wertstoffhöfe an. Bei größeren Kontingenten kann – ebenso wie bei Holzabfällen, die im Gewerbebereich anfallen – ein Containerdienst beauftragt werden.
Beim Recycling kommt es auf die jeweilige Altholzkategorie an, denn je stärker ein Holz zuvor behandelt wurde, desto schwieriger sein späteres Recycling. Generell gilt, dass Altholz der Kategorien A I, A II und A III in der Regel recyclingfähig ist. Häufig wird das Holz dazu geschreddert und anschließend zu Spanplatten gepresst. Altholz dient aber auch der thermischen Nutzung, also zur Gewinnung von Energie und Wärme.
Sie haben größere Mengen Altholz abzugeben? Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zuordnung und stellen Ihnen einen passenden Container bereit.