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Was gehört zur Abfallart Gewerbeabfälle, was nicht?

Gewerbeabfälle stammen aus Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe oder öffentlichen Einrichtungen. In ihrer Art ähneln sie Abfällen, die auch in privaten Haushalten anfallen und werden somit auch als gewerbliche Siedlungsabfälle bezeichnet. Typische Beispiele sind:

Papier, Pappe, Kartonagen

Glas

Kunststoffe (z.B. Verpackungsmaterialien, Plastiktüten, Hartkunststoffe, Folien)

Schrott und Metalle

Unbehandeltes Holz

Textilien

Biologische Abfälle

Batterien

Elektrogeräte

Gefährliche Abfälle

Öl-Wasser-Gemische

Medizinische Abfälle

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Sortierhinweise zur Abfallart Gewerbeabfälle

Zu den Gewerbeabfällen zählen zahlreiche verwertbare Fraktionen. Um diese bestmöglich recyceln zu können, dürfen Gewerbeabfälle nur in Ausnahmefällen als Gemisch gesammelt werden. Die rechtliche Grundlage stellt die Gewerbeabfallverordnung dar, die Getrennthaltungspficht vor Ort als oberste Pflicht vorgibt. Die nach Arten getrennte Erfassung ist aber nicht nur im Sinne des Recyclings sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf die Entsorgungskosten. Ist eine separate Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, können Gewerbeabfälle auch gemischt abgegeben werden. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen zulässig und muss für jede enthaltene Fraktion begründet werden.

Fakten rund um die Abfallart Gewerbeabfälle

Gewerbeabfälle unterliegen der Gewerbeabfallverordnung. Sie teilt die gewerblichen Siedlungsabfälle acht verschiedenen Stoffkategorien zu. Ziel ist, durch sortenreine Trennung Wertstoffe zu erhalten, die sich möglichst hochwertig recyceln lassen. Die Trennung muss von den Gewerbebetrieben nachgewiesen werden und wird über die kommunalen Abfallbehörden kontrolliert. Bei Missachtung der Gewerbeabfallverordnung drohen Gewerbetreibenden Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Pflicht zur Getrennthaltung von Gewerbeabfällen gilt auch auf Baustellen. Um die Regelungen effizient, wirtschaftlich und nachhaltig umsetzen zu können, sind getrennte Sammelbehälter für alle entstehenden Abfallfraktionen erste Wahl.

Recyclingwege der Abfallart Gewerbeabfälle

Separat gesammelte Abfallfraktionen wie Holz, Metall oder Kunststoff können direkt getrennten Recyclingkreisläufen zugeführt werden. Gemischte Gewerbeabfälle müssen zum Separieren der verwertbaren Komponenten zunächst sortiert werden. Die recyclingfähigen Mengen gelangen nach entsprechender Aufbereitung zurück in den Stoffkreislauf. Verbleibende Reste der Gemischtsammlung lassen sich energetisch verwerten, wodurch zumindest noch Strom oder Fernwärme gewonnen werden kann.

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Die Gewerbeabfallordnung beinhaltet eine ganze Reihe an Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

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