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Zur Abfallart gefährliche Abfälle zählen Abfälle, die explosiv, brandfördernd, entzündlich, reizend, toxisch, ätzend, infektiös oder sensibilisierend sind. Aufgrund dieser Merkmale stellen sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Beispielsweise zählen dazu:
Akkus und Batterien
Asbest und asbesthaltige Stoffe
Belasteter Boden
Brandabfälle
Emulsionen
Farben und Lacke
Filterstäube
Fotochemikalien
Holz der Kategorie AVI
Klärschlämme
Laugen
Öle
PCB-haltige Stoffe
Säuren
Teer- und bitumenhaltige Abfälle
Quecksilberhaltige Abfälle
Andere Abfallarten, die nicht als gefährlich eingestuft wurden, zählen nicht zu dieser Kategorie. Sie sollten in den für sie vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
Das A und O für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle ist ihre Einstufung. Innerhalb der EU gilt als Basis dieser Einstufung das Europäische Abfallverzeichnis (EAV), das in Deutschland durch die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) auch in das nationale Recht eingeführt wurde. Alle als gefährlich eingestuften Abfallarten werden durch einen Stern gekennzeichnet. Hinzu kommen sogenannte Spiegeleinträge, also Abfallarten, die individuell nach ihrem Gehalt an gefährlichen Inhaltsstoffen oder Eigenschaften bewertet werden. Eine korrekte Sammlung und Entsorgung kann also erst nach dieser Einstufung erfolgen. Hierbei stehen, wie auch bei allen anderen Prozessschritten, absolute Sicherheit und eine Sammlung getrennt von anderen Abfallarten im Vordergrund.
Der Umgang mit Gefährlichen Abfällen unterliegt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz der zuständigen Landesbehörde. Der Abfallerzeuger muss die Behörde über Art, Menge und Zusammensetzung des Abfalls informieren. Die möglichen Verwertungswege variieren je nach Abfallart und teilweise müssen zusätzliche Regelungen oder Vorschriften eingehalten werden. Zusätzlich muss der Erzeuger ein Register führen, das Auskunft über den Ursprung, die Häufigkeit der Sammlung, die Beförderungsart und die ausgewählte Art der Verwertung bzw. Beseitigung gibt. Die Nachweise müssen für mindestens drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Die Einstufung des Abfalls als Gefährlicher Abfall sollte in Rücksprache mit einem Fachmann erfolgen. So wird sichergestellt, dass diese korrekt ist. Für Schäden, die durch eine falsche Zuordnung entstanden sind, haftet der Erzeuger. Nicht nur der Abfallerzeuger ist in der Pflicht zur Dokumentation. Auch der Entsorgungsbetrieb muss die Verwertung nachweisen können. Die Behörde kann weitere zusätzliche Überprüfungen anordnen.
Vor Sammlung einer gefährlichen Abfallart muss die Bereitstellung des passenden Behältnisses sichergestellt sein. REMONDIS hat für jeden Gefahrstoff – egal ob flüssig, fest oder pastös – den richtigen Container. Und im Rahmen unserer Services warten, reinigen und prüfen wir Behälter jeglicher Art oder setzen sie bei Bedarf instand. Beim Transport gefährlicher Abfälle ist höchste Vorsicht geboten. Deshalb zählt zu unserem Portfolio ebenso die Dienstleistung einer individuell für den Gefahrstoff entwickelten Abholung – auf höchstem Sicherheitsniveau.
Nach Einstufung durch ihre jeweiligen Inhaltsstoffe können gefährliche Abfälle verschiedensten Aufbereitungsverfahren zugeführt werden. REMONDIS betreibt zahlreiche hochspezialisierte Anlagen, in denen gefährliche Abfälle entweder aufbereitet oder umweltgerecht entsorgt werden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Reduzierung der enthaltenen Gefahrenpotenziale für Mensch und Umwelt. Je nach Abfallart und Gefahrenpotenzial hat REMONDIS dazu ein spezifisches, innovatives Verfahren entwickelt und sorgt so für mehr und mehr geschlossene Stoffkreisläufe. Dabei ist im ersten Schritt die Separierung recyclingfähiger Materialien und ihre Rückführung in den Produktionskreislauf ein Muss. Die stofflich nicht verwertbaren Bestandteile werden zur Produktion diverser Ersatzbrennstoffe genutzt. So tragen sie auf effektive Weise zur Energiegewinnung bei. Für Abfallarten mit sehr hohem Gefahrenpotenzial bieten wir die schadlose Beseitigung mittels hochmoderner Sonderabfallverbrennungsanlagen an. Dabei werden flüssige, pastöse und feste Abfälle in speziellen Öfen verbrannt – natürlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte und Sicherheitsstandards.
Schadstoffhaltige Flüssigkeiten, alte Akkus oder Industrieschlämme – für jedes Gefahrenpotenzial bietet REMONDIS das passende Behältnis.