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Zur Abfallart Elektro(nik)altgeräte zählen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte aus Haushalten sowie aus Gewerbe und Industrie, die unter anderem gefährliche Bauteile enthalten. Im Detail gehören dazu:
Bügeleisen
CD-Player
Drucker
DVD-Player
Eierkocher
Elektromotoren
Elektrowerkzeuge
Elektronisches Spielzeug
EDV-Kleingeräte inkl. Zubehör
Fernseher und Monitore
Föne
Gefriertruhen
Geldautomaten
Geldspielgeräte
Großrechenanlagen
Handys und Smartphones
Haushaltsgroßgeräte
Herde
Kaffeemaschinen
Kameras
Kleinelektrogeräte
Kopierer
Kühlschränke und Kühlgeräte
Labor- und Krankenhausgeräte
Mess- und Regeltechnik
Modems
Mikrowellen
Mixer
PCs
Phonogeräte
Plattenspieler
Radios
Schaltschränke
Schreib- und Rechenmaschinen
Spülmaschinen
Staubsauger
Tastaturen
Telefax- und Rechengeräte
Telefonanlagen
Toaster
Tonbandgeräte
Ventilatoren
Verstärker
Videorecorder
Waschmaschinen
Wäschetrockner
CDs // DVDs
Batterien // Akkus
Geräte mit Flüssigkeiten
Leuchtstoffröhren
Metalle
Die Vermeidung, Reduzierung und das Recycling von Elektro(nik)altgeräten wird in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) geregelt. Sie schreibt vor, dass Elektro(nik)altgeräte nach sechs Gerätekategorien bzw. Sammelgruppen unterschieden werden, um eine möglichst effiziente und ressourcenschonende Verwertung zu erzielen.
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger (Kühl- und Gefrierschränke, Klimageräte)
Sammelgruppe 2: Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitore)
Sammelgruppe 3: Lampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LEDs)
Sammelgruppe 4: Großgeräte (> 50 cm Kantenlänge)
Sammelgruppe 5: Kleingeräte (< 50 cm Kantenlänge)
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule (Solarpaneele)
Die WEEE-Richtlinie wurde 2002 vom Europäischen Parlament aufgrund der stetig steigenden Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten erlassen. Sie basiert auf der Produktverantwortung und nimmt vor allem Hersteller und Vertreiber in die Pflicht. Während der gesamten Lebensdauer tragen sie für ihre Produkte die abfallwirtschaftliche Verantwortung:
Als neutrale Clearingstelle fungiert in Deutschland die Stiftung Ear (Elektroaltgeräte-Register). Sie registriert alle Hersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den Sammel- und Übergabestellen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Dort kann der Bürger seine Elektronikaltgeräte kostenlos abgeben.
Die Verwertungsprozesse der Altgeräte unterscheiden sich je nach Sammelgruppe. Im Mittelpunkt der REMONDIS-Dienstleistungen stehen Rückbauzentren, wo ausgediente Geräte nahezu jeder Kategorie speziell konzipierte Recyclingprozesse und Zerlegelinien durchlaufen. Dabei werden die enthaltenen Stoffe voneinander getrennt, um Wertstoffe zurück in einen nachhaltigen Stoffkreislauf zu bringen und Schadstoffe sicher zu beseitigen – beides mit dem bestmöglich ökologischen und ökonomischen Ergebnis.
Wenn es um gesetzeskonforme Aufbereitung und Entsorgung von Elektroaltgeräten geht, ist REMONDIS immer der richtige Partner.