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Bleiakkumulatoren zählen zur Abfallart Akkus. Dazu gehören nur unverbaute Akkus, die als Einzelteile entsorgt werden können.
Bleiakkumulatoren
Normale Alkali-Batterien, die nur einmal verwendet und nicht wieder aufgeladen werden können, fallen nicht in die Abfallkategorie Akkus.
Bleiakkumulatoren – kurz Bleiakkus – müssen getrennt gesammelt werden, damit sie einer ziel- und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden können. Verbrauchte Akkus müssen wegen des Säureinhalts zwingend in Kunststoffbehältern gelagert und transportiert werden.
Ein Bleiakkumulator ist eine wieder aufladbare Batterie und speichert elektrische Energie auf elektrochemischer Basis. Die Elektroden bestehen aus Blei bzw. Bleioxid (giftig) und der Elektrolyt aus Schwefelsäure (ätzend). Bleiakkus sind im Vergleich zu anderen Akkus schwer und voluminös.
Für Bleiakkus gelten strenge gefahrgutrechtliche Vorschriften. Sie dürfen nur als Mono-Sammlung gesammelt und befördert werden. Für Bleiakkus besteht eine gesetzliche Rückgabe- und Rücknahmepflicht.
Die Verwertung von Bleiakkus ist wegen des Schadstoffinhaltes (Säure) und des Bleis zwingend erforderlich. Die Akkus werden in spezialisierten Anlagen zerkleinert und in einem mehrstufigen Verfahren in ihre Bestandteile separiert. Die Bedeutung von recyceltem Blei nimmt vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes deutlich zu.
REMONDIS hat eine eigene Systemlösung extra für das Lagern und Transportieren von Lithium-Ionen-Akkus entwickelt