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Zur Abfallart Baumischabfälle zählen alle gemischten Abfälle, die durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Sanierungs- oder Abrissarbeiten anfallen. Hier unter anderem:
Beton
Bodenbeläge (Teppich, PVC)
Folien
Fliesen
Gips / Rigips / Gipskartonplatten
Glas
Hartkunststoffe
Holzabfälle (A I-III)
Kabelreste (kleine Mengen / nicht aus Büro und Haushalt)
Keramik
Laminat
Steine
Stroh
Styropor
Tapeten
Verpackungen / Behälter (restentleert)
Verputze
Altreifen
Bioabfall
Dämmstoffe
Elektronikschrott
Gefährliche Abfälle
Teerhaltige Abfälle
Der Name ist hier Programm – die Abfallart stellt ein Gemisch dar, das sowohl nichtmineralische Abfälle als auch einen geringeren Anteil an mineralischen Abfällen enthält. Klar abzugrenzen sind Baumischabfälle dabei von Bauschutt. Letztere Abfallart besteht nämlich ausschließlich aus mineralischen Abfällen wie beispielsweise Bodenaushub und Steinen. Mit Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind auch für Bau- und Abbruchabfälle die Anforderungen an eine sortenreine Sammlung gestiegen. Der Abfallerzeuger ist dadurch verpflichtet, die Fraktionen direkt auf der Baustelle zu trennen bzw. sortenrein zu sammeln. Eine Ausnahme besteht, wenn gemischte Abfälle anfallen, deren separate Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dann gilt eine nachgeschaltete Sortierpflicht. Auch von dieser Pflicht wird in Ausnahmen befreit, wenn die Sortierung unter technischen oder wirtschaftlichen Aspekten unmöglich ist. Dann muss vorrangig eine energetische Verwertung erzielt werden.
In Deutschland als auch EU-weit stellt der Abfallstrom der Bau- und Abbruchabfälle, wozu Baumischabfälle zählen, seit Jahren den größten Anteil am Gesamtaufkommen dar. Mehr als 200 Millionen Tonnen fallen davon innerhalb eines Jahres in Deutschland an. Was mitunter am aktuellen Bauboom liegt. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau, Abbruch oder der Sanierung von Gebäuden, Straßen und Tunneln anfallen, ist ein möglichst nachhaltiger Umgang deshalb auch besonders wichtig.
Nach der geltenden Abfallhierarchie, Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, gilt deshalb dreierlei: Wenn möglich sollten Abfälle dieser Art vermieden werden. Sei es durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz oder durch langlebige, nachhaltige Konstruktionen. Unvermeidbare Abfälle sollten möglichst vollumfänglich recycelt und in Form hochwertiger Recyclingrohstoffe zurück in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden. Ist eine Beseitigung unumgänglich, sollte diese auf das Notwendigste beschränkt und umweltgerecht sein. In allen Fällen unterstützt REMONDIS bei der Umsetzung einer zufriedenstellenden Lösung, übrigens auch, wenn es um die Beratung zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geht.
Viele Bestandteile gemischter Bauabfälle lassen sich sinnvoll recyceln oder sogar als neue Produkte wiedereinsetzen. Spezielle Sortiertechniken sorgen für eine sorgfältige Trennung, die schließlich in einer hochqualitativen Verwertung endet. Wo es möglich ist, werden Wertstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. So entstehen Spanplatten aus unbelastetem Holz und aus Metallanteilen wird neuer Stahl. Durch die Aufbereitung und Verwertung der mineralischen Anteile produziert REMONDIS erstklassige gütegesicherte Recyclingbaustoffe, die in vielen Branchen gefragt sind. Auf diese Weise wird ein relevanter Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet.
Bauschutt oder Baumischabfälle – REMONDIS bietet für jeden Entsorgungsbedarf die richtige Lösung.