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Zur Abfallart Akten zählen verschiedene Datenträger in Papierform. Dazu gehören unter anderem:
Aktenordner
Briefkuverts mit Sichtfenster (kleinere Mengen)
Broschüren und Prospekte
Hängeregister mit Papierseiten
Kassenbücher
Konstruktionszeichnungen
Loseblatt-Sammlungen
Pläne
Digitale Datenträger (CDs, DVDs, Sticks, Festplatten, Magnetbänder, Filme)
Folien (Mikrofilm-Bögen, Röntgenfilme)
Restabfall
Speisereste
Verbundstoffe
Verschimmelte oder kontaminierte Unterlagen
Verpackungskartons
Zeitungen
Akten aus Pappe oder Papier müssen stets getrennt gesammelt werden, um sie einer umweltgerechten und wirtschaftlichen Verwertung zuführen zu können. Dazu müssen jegliche Fremdmaterialien wie Metall vorher entfernt werden. Akten unterscheiden sich von der Abfallart Papier, Pappe, Kartonagen dadurch, dass es sich dabei um persönliche oder vertrauliche Unterlagen handelt. Sie sollten deshalb nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungspflicht umgehend und fachgerecht vernichtet werden. Es empfiehlt sich dabei einen Experten hinzuzuziehen, der die Akten ordnungsgemäß shreddert.
Der Schutz personen- oder unternehmensbezogener Daten ist heute wichtiger denn je. Die sichere und datenschutzkonforme Aktenvernichtung gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung. Vertrauliche Informationen werden in drei verschiedene Schutzklassen unterteilt. Patientenakten beispielsweise fallen unter die Schutzklasse drei, die höchste Stufe. Dementsprechend muss von der Sammlung bis zur Vernichtung der Akten höchster Schutz – zum Beispiel gegen unbefugte Zugriffe – sichergestellt sein. Grundsätzlich ist jede Person, die mit den Akten in Verbindung kommt, verpflichtet, diese datenschutzgerecht zu behandeln.
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere tausend Tonnen vertraulicher Daten in Papierform vernichtet. Daneben sind mittlerweile auch digitale Datenträger wie USB-Sticks, (mobile) Festplatten und CDs oder DVDs relevant. Wie genau Akten und Datenträger vernichtet werden müssen, lassen die gesetzlichen Vorschriften offen. Deshalb entscheidet der Besitzer der Akten, welche Art der Vernichtung angemessen ist.
Vertrauliche Akten werden in speziellen, verschließbaren Sicherheitsbehältern aus Metall gesammelt und von einem erfahrenen Dienstleister abgeholt. Als Profi ist dieser bestens über die einzuhaltenden Datenschutzregeln informiert.
Altpapier ist ein wichtiger Recyclingrohstoff und wird in großen Anteilen nach dem Recycling wiederverwendet – beispielsweise zur Herstellung von Taschentüchern oder Toilettenpapier.
Nach Abholung der geschlossenen Behälter werden die Unterlagen in Hochleistungsshreddern in unregelmäßig große Papierfetzen zerrissen. Je vertraulicher die Daten und je höher die daraus resultierende Schutzklasse, desto kleiner sind die Papierpartikel am Ende des Prozesses. Diese werden anschließend zu Ballen verpresst und dann in regionale Papierfabriken zur Herstellung von Recyclingpapier transportiert. Der Vernichtungsprozess erfolgt entweder beim Kunden vor Ort in mobilen Spezialfahrzeugen oder in speziell ausgestatteten Hochleistungsdesintegratoren an Hochsicherheitsstandorten.
Sicherheit und Datenschutz stehen bei einer professionellen Aktenvernichtung an erster Stelle.