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Zur Abfallart Akkus zählen nur unverbaute Akkus, die als Einzelteile entsorgt werden können. Hier unter anderem:
NiCd – Nickel-Cadmium-Akku
Li-Ion – Lithium-Ionen-Akku
Alkali-Mangan-Akku
Pb – Bleiakkumulator
LiPo – Lithium-Polymer-Akku
LiFePO4 – Lithium-Eisen-Phosphat
Ni-Fe – Nickel-Eisen-Akku
NiMH – Nickel-Metallhydrid-Akku
NiZn – Nickel-Zink-Akku
NiH – Nickel-Wasserstoff-Akku
RAM – Rechargeable Alkaline Manganese
Silber-Zink-Akku
NaCl-Ni –Zebra-Akkumulator
Zink-Brom-Akku
Normale Alkali-Batterien, die nur einmal verwendet und nicht wieder aufgeladen werden können, fallen nicht in die Abfallkategorie Akkus.
Akkus – die korrekte Langbezeichnung lautet Akkumulatoren – müssen stets getrennt gesammelt werden, um sie einer ziel- und umweltgerechten Verwertung zuführen zu können. Insbesondere bei Lithium-Ionen-Akkus sind Sammlung, Transport und Entsorgung an strikte Auflagen geknüpft. Denn defekte Akkus können sich entzünden oder sogar explodieren. Ausrangierte Lithium-Ionen-Akkus gehören deshalb zwingend in speziell präparierte Sicherheitsbehälter.
Ein Akkumulator – oder kurz Akku – ist eine wiederaufladbare Batterie und speichert elektrische Energie auf elektrochemischer Basis. Im normalen Alltag finden häufig Lithium-Ionen-Akkus Verwendung. Sie stecken in diversen Produkten – vom E-Auto und E-Bike über Handy, Tablet sowie Notebook bis hin zu Rasenmähern und Staubsaugern. Eine stetig zunehmende Elektrifizierung sorgt dafür, dass Akkus zukünftig in immer größeren Mengen als Abfallarten anfallen.
Aufgrund der Lebensdauer von drei bis fünf Jahren bei Gerätebatterien und acht Jahren oder länger bei Industriebatterien, müssen jetzt vermehrt Lithium-Ionen-Akkus entsorgt werden. Umso wichtiger ist es, Lösungen für ein funktionierendes Kreislaufsystem zu entwickeln, bei dem konsequent die für den Einbau von Akkus verantwortlichen Industriebetriebe und Hersteller auch in die Rücknahme und Verwertung involviert sind.
In den letzten zehn Jahren hat sich die Inverkehrbringung von Lithium-Ionen-Akkus – vor allem aufgrund zunehmender E-Mobilität – vervielfacht. 2020 beträgt der Bestand an E-Fahrzeugen mehr als 230.000 Einheiten in Deutschland. 2025 werden es der Prognosen zufolge doppelt so viele sein. Es kommt also einiges in Sachen Entsorgung auf uns zu.
Für Lithium-Ionen-Akkus über 500 g gelten strenge gefahrgutrechtliche Vorschriften. Sie dürfen nur als Mono-Sammlung zusammen mit anderen Lithium-Ionen-Akkus gesammelt und befördert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Pole isoliert und lose Kabelenden abgeklebt werden. Auch müssen die Akkus so verpackt sein, dass kein Verrutschen der einzelnen Batterien möglich ist. Vor allem im beschädigten Zustand müssen diese in Behältern transportiert werden, welche den BAM-Regularien entsprechen, wie z. B. Hitzeschutz oder Isolierung gegen die entstehende Hitze bei einem thermischen Durchgehen. Kurzum: Die Sammlung und der Abtransport von Lithium-Ionen-Akkus sollte unbedingt Profis überlassen werden! Generell gilt: Für Akkus wie für Batterien besteht eine gesetzliche Rückgabe- und Rücknahmepflicht. Das heißt, sowohl Verbraucher als auch Inverkehrbringer (Handel, Hersteller), aber auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger stehen in der Verantwortung.
Die Verwertung von Lithium-Ionen-Akkus in Form einer sortenreinen Rückgewinnung der einzelnen enthaltenen Wertstoffe ist sichergestellt. Aus Lithium-Ionen-Akkus extrahierbare Wertstoffe sind in erster Linie Lithium, Mangan, Kobalt, Nickel und Graphit.
REMONDIS hat eine eigene Systemlösung extra für das Lagern und Transportieren von Lithium-Ionen-Akkus entwickelt.